Alltag bewältigen

·        Menschen in Ausnahmesituationen

·        Seniorenalltag

·        Angehörigenentlastung

·        Leistungen

·        Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

·        Region

 

Menschen in Ausnahmesituationen

Ich möchte die Menschen ansprechen, die sich vorübergehend in einer „Ausnahmesituation“ befinden, wie z.B. dass der Partner plötzlich ins Krankenhaus muss und schon ist das „Loch“ da. Damit Sie dort nicht hinein fallen oder vielleicht darin „verharren“, möchte ich „einspringen“ und Sie entlasten, um die gewohnte Alltagsstruktur aufrecht zu erhalten.

 

Seniorenalltag

Senioren haben die meisten Veränderungen in ihrem Leben zu erwarten. Viele von ihnen haben ihr ganzes Leben lang viel geleistet.

 

Im hohen Alter können dann einige ihren Alltag nicht mehr allein bewältigen. Sie haben vielleicht schon Ihren Lebenspartner verloren, es gibt keine Familienangehörigen in der Nähe bzw. fehlt es denen an Zeit, der gesundheitliche Zustand hat sich verschlechtert, das Akzeptieren von Verlusten  liebgewonnener Fähigkeiten muss geübt sein usw. 

 

In der damit verbundenen Anpassungszeit möchte ich die Betroffenen gerne unterstützen.

 

Wunsch-Umfragen“ haben gezeigt, dass die meisten Menschen,  die hilfsbedürftig werden, weiterhin in ihrem Haus oder in ihrer Wohnung leben möchten und nicht in ein Pflegeheim umziehen wollen.

 

·        Haben Sie Schwierigkeiten sich um Ihren Haushalt zu kümmern, oder Verträge abgeschlossen ohne einen Nutzen davon zu haben?

·        Benötigen Sie eine neue Brille oder Hilfsmittel, die Ihnen Ihren Alltag erleichtern,

·        oder suchen Sie einfach nur jemanden der Ihnen zuhört, sich Zeit für Sie nimmt?

Gern möchte ich Ihnen dabei zur Seite stehen und Sie unterstützen. Rufen Sie mich an und vereinbaren Sie ein unverbindliches Kennenlern-Gespräch mit mir. Dabei können Sie mir Ihre Wünsche schildern und wir schauen, ob und in welchem Umfang Sie meine Unterstützung in Anspruch nehmen möchten.

 

Sie erfahren dabei auch, welche Kosten auf Sie zukommen würden. Diese sind überschaubar und richten sich nach der Häufigkeit der Termine. Ob Sie meine Dienstleistung einmal am Tag, die Woche oder im Monat wünschen, können Sie in Absprache mit mir selbst frei entscheiden.

 

Es gibt keine zeitliche Vertragsbindung.

 

 

Angehörigenentlastung

Wenn Sie nicht ständig Zeit für Ihre Lieben haben, berufstätig sind, ihre eigene Familie haben, um die Sie sich kümmern müssen, in Urlaub fahren oder einfach einmal eine Auszeit brauchen, können Sie mich gern kontaktieren.

 

In einem unverbindlichen, kostenfreien Gespräch mit der zu begleitenden Person können wir schauen, wie ich Sie unterstützen- und den Alltag Ihrer Angehörigen erleichtern bzw. schöner und abwechslungsreicher gestalten kann.

 

In diesem Kennenlern-Gespräch informiere ich Sie über mein Stundenhonorar oder auch Pauschalpreise und Sie können in Abstimmung mit Ihren Angehörigen entscheiden, ob und wie oft eine Begleitung/Betreuung erfolgen soll.

 

Pflegen Sie selbst einen Angehörigen, so können Sie unter bestimmten Voraussetzungen meine Unterstützung mit der Pflegekasse verrechnen bzw. zusätzliche Aufwendungen der Pflegekasse in Anspruch nehmen. Das Pflegeversicherungsgesetz bietet zur zeitweiligen Entlastung der Pflegepersonen zwei Lösungen an:

·        Zusätzliche Betreuungsleistung nach § 45 b SGB XI und

·        Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

 

Leistungen

 

Den Alltag erleichtern

·        Aufrechterhaltung Ihrer Gewohnheiten

·        Aufrechterhaltung Ihres strukturierten Alltages

·        Aufrechterhaltung ihres sozialen Umfeldes

·        Schreiben von Briefen und Behördenpost

·        Antragstellungen aller Art

·        Antrag Witwenrente

·        Unterstützung beim Ausfüllen von Formularen und Anträgen (Pflegestufe, Hilfsmittel, …)

·        überprüfen von Verträgen und Unterlagen

·        Beratung zu Lebensfragen und Problemen

·        Vermittlung von Kur- und Erholungsreisen

·        Vermittlung und Terminvereinbarung bei Fachärzten, Physiotherapie, Ergotherapie u.a.

·        Recherche und Vermittlung von Kontakten wie z.B. Reparatur-Dienstleistern, Handwerksfirmen, Umzugsfirmen, Essenbringdiensten, Pflegediensten, Selbsthilfegruppen und weiteres.

·        bei Bedarf Hilfe bei Wohnungssuche und Umzug und wieder einleben

 

Unterstützen bei alltäglichen Dingen

·        Betreuung von Haustieren

·        Hilfe bei Verrichtungen im Haushalt

·        Unterstützung und Übernahme von Einkäufen etc.

·        zubereiten und / oder bereitstellen der Mahlzeiten

·        Grundpflege bei Bedarf

 

Aufrechterhalten von Hobbys und Interessen

·        Begleitung bei Spaziergängen

·        bei der Begleitung zum Friedhof

·        Begleitung zu Kulturveranstaltungen (Theater, Oper, Konzerte, …)

·        Zeit zum Zuhören; Zeit für Gespräche

·        Begleitung zum Friedhof, in die Kirche

 

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens 4 Wochen je Kalenderjahr. Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung mindestens 6 Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat.

 

Wer auch etwas für sich selbst tut, kann dauerhaft oder zumindest länger die Pflege zu Hause organisieren und durchführen. In dieser Zeit übernehme ich gern die Verhinderungspflege. Die Leistung der Verhinderungspflege soll und kann genutzt werden, wenn die Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert ist.

 

Mit der Verhinderungspflege können auch Alltagsbegleitungen, Gesellschaft leisten, Haushaltshilfe etc. finanziert werden.

Voraussetzungen …

·        Einstufung in Pflegestufe I, II oder III

·        Menschen mit Behinderung wohnen Zuhause

 

Die Verhinderungspflege kennt laut Gesetzestext zwei Höchstgrenzen

·        Maximal 28 Tage

·        Höchstbetrag pro Jahr 1510 Euro

 

Wichtig:

Wird die Verhinderungspflege nur stundenweise (unter 8 Stunden am Tag) abgerufen, bleibt das Pflegegeld ungekürzt bestehen!

 

Für die Finanzierung stellen Sie einmalig einen "Antrag auf stundenweise Verhinderungspflege". Nicht abgerufenes Geld verfällt am Ende des Jahres.

 

 

Region

Ruhrgebiet

Petra Strößner • Sterbe- und Trauerbegleiterin • 44309 Dortmund
Tel.: 02 31 - 2 06 12 12 • Mobil: 01 51 - 52 22 53 81
E-Mail: PetraStroessner@web.de
Alle Dienstleistungen auf Honorarbasis
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